Kleine Reichsstädte

Organisatoren
Mühlhäuser Arbeitskreis für Reichsstadtgeschichte; in Verbindung mit der Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung, der Stadt Mühlhausen und dem Mühlhäuser Geschichts- und Denkmalpflegeverein e.V.
PLZ
99974
Ort
Mühlhausen
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
20.02.2023 - 22.02.2023
Von
Vito Conego, Universität Passau

Schweinfurt, Weinsberg, Solothurn, Mulhouse, Boppard. Die Tagung widmete sich mit einer regional übergreifenden Herangehensweise sowie einer kleinreichsstädtischen Quellengrundlage dem Forschungsdesiderat der kleinen Reichsstädte bzw. der „Reichsstädte in zweiter Reihe.“ Was machte sie aus und wie gestaltete sich ihr Handlungsspielraum? Die inhaltliche Ausrichtung der Tagung zielte auf die inneren Strukturen, die Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie die stetigen Aushandlungsprozesse mit äußeren Herrschaftsfaktoren. Das Ziel war, kleine Reichsstädte aus dem Schatten großer Land- und Reichsstädte zu lösen.

OLIVIER RICHARD (Freiburg i. Üe.) und GABRIEL ZEILINGER (Erlangen) revidierten in ihrer Einführung das ältere Bild der kleinen Reichsstadt, das einerseits von einer Minorisierung durch größere Nachbarn geprägt war, aber andererseits auch von der Wahrnehmung als kleine, aber feine Städtestaaten, die eine Gleichwertigkeit mit großen Reichsstädten innegehabt hätten. Darüber hinaus bestritten sie die Annahme, Innovationen seien stets nur von den Großen auf die Kleinen übergegangen und kleine Reichsstädte in der königlichen Wahrnehmung nicht präsent gewesen. Sie schlugen stattdessen andere Zugänge vor, etwa die „Zirkulation“ im Sinne einer gegenseitigen Beeinflussung, und konnten beispielhaft anhand einer Urkunde Friedrichs III. aus dem Jahr 1471 ein fortlaufendes Interesse des Königtums am bereits 140 Jahre verpfändeten Neuenburg am Rhein nachweisen.

MICHAEL ROTHMANN (Hannover) analysierte anhand der Stadt Weinsberg, wie stadtbürgerliche Ansprüche auf die Reichsunmittelbarkeit und landesherrliche Stadtpolitik ständige Aushandlungsprozesse bedingten. Dass zwischen Burg und Stadt im 14. Jahrhundert eine Mauer errichtet worden war, ordnete Rothmann anhand der Öhringer Urkunde Kaiser Ludwigs IV. von 1342 als bürgerlichen Übergriff ein, der eine unrechtmäßige physische Grenze zwischen den Herren und der Stadt zog. Während die Bürger Weinsbergs seit 1407 demonstrativ Münzen mit dem Reichsadler prägten und damit ihre (noch) nicht bestätigte Reichsunmittelbarkeit betonten, erreichten die anti-reichsstädtischen Bestrebungen Konrads IX. von Weinsberg die Acht und den Kirchenbann für die Stadt. Weinsberg trat nach außen hin als Reichsstadt auf, während weder der rechtliche Status geklärt noch die Durchsetzbarkeit erkenntlich war. 1430 musste Konrad die Reichsunmittelbarkeit anerkennen. Doch mit der weggebrochenen herrschaftlichen Mitwirkung sollte Weinsberg bereits 1440 die gerade erkämpfte Reichsunmittelbarkeit wieder verlieren.

HEIDRUN OCHS (Mainz) stellte vor dem Hintergrund der mittelrheinischen Städtelandschaft Boppard und Oberwesel als Beispiele für ländliche Verknüpfungen und überregionale Handwerksexporte vor. Deren formale Reichsunmittelbarkeit stand im Gegensatz zur 1312 durch Verpfändung entstandenen, faktischen Abhängigkeit von Trier. Ein erhöhtes Interesse des Bopparder Rates an der Landwirtschaft ließ sich durch das Register der Weingartenschützen rekonstruieren, wobei Boppard mit städtischen Getreide-Sümern in einem 35-Kilometer Radius Einfluss auf den ländlichen Raum nahm. Engmaschig qualitätsgeprüfte Tuche der Reichsstädte wurde in Franken und Straßburg gehandelt, in einem augsburgischen Kaufmannsbuch wurden sie als gute Tuche verzeichnet. Trotz der Dominanz von Wein, Wolle, Fischfang und Schifffahrt bestand eine differenzierte Gewerbestruktur mit landwirtschaftlich-flusswirtschaftlicher Prägung. Dass sich die kleinen Reichsstädte in ständigen Aushandlungsprozessen bewähren mussten, zeigte Ochs anhand herrschaftlicher Verfügungen und erzbischöflicher Einflussnahmen. Konstant blieb unterdessen das Selbstverständnis und -bewusstsein als Reichsstädte, auch wenn die rechtliche Situation in der Verpfändung anders ausgestaltet war.

Welche Charakteristika einem mittelalterlichen Reisenden zur Einordnung der Größe und Bedeutung von Städten dienten, erläuterte ELISABETH GRUBER (Krems/Salzburg) anhand des Reiseberichts aus dem Gefolge Friedrichs III. anlässlich seiner Aachener Krönungsreise. Der anonyme Verfasser hat in literarischer Ausarbeitung seine Wahrnehmung der „Dingwelt“ festgehalten. Die Hervorhebung von Hierarchien unter den Städten wurde mit verschiedenen Bezeichnungen (Stadtl, Stadt) sowie der Beschreibung von baulichen Gegebenheiten vorgenommen. Der Bericht spiegelt neben dem Interesse an Stadtbefestigungen, Wasseranbindungen und technischen Markern (bspw. Mühlen) einen Fokus auf Sakraltopographie und sakrale Requisiten wider. Dieser Blick auf die Städte bildete eine implizite und explizite Zuordnung ihres Platzes in der Reichsstruktur ab.

GREGOR METZIG (Schweinfurt) dekonstruierte das Bild des Gemeinsinns und Bürgerstolzes, das in der Architektur des Schweinfurter Rathauses nicht abgebildet sei, und stellte dar, wie sich der Rat mit einem standesgemäßen Ort der herrschaftlichen Repräsentation von selbst darzustellen versuchte. Das Rathaus fungierte als herrschaftliches Handlungs- und Legitimationszentrum sowie als Mehrzweckbau, das in Schweinfurt am Schnittpunkt der Hauptstraßen, des wirtschaftlichen Zentrums und der patrizischen Häuser am Markt am 19. Mai 1572 feierlich eingeweiht worden war. Die Architektur, die den Sitzungssaal und den vorgelagerten Balkon vom Marktplatz trennte, vermittelte Exklusivität und versprach Schutz. Das Rathaus zeichnete sich durch eine architektonische Dramaturgie aus, die in repräsentativen Treppen gipfelte. Sie fand aber auch in für den Durchschnittsbürger wohl kaum zu entziffernden mythologischen und antikisierenden Fassaden ihren Ausdruck. Dabei verwiesen die hohen Baukosten von 23.805 Gulden symbolisch auf Langlebigkeit in ungewissen Zeiten.

GERHARD FOUQUET (Kiel) referierte in seinem Abendvortrag über Reichsdörfer, die sich in von Krongut durchsetzten territorialen Schütterzonen an Rhein und Main der Mediatisierung zumindest zeitweilig entziehen konnten. Prekäre machtpolitische Verhältnisse oder offene Konflikte, etwa in der Wetterau oder im Kröver Reich, ermöglichten ländliche Freiheiten, die sich im Schatten der großen politischen Geschehnisse bis zur Reichsfreiheit der Dörfer entwickeln konnten. Spätmittelalterliche Reichsdörfer befanden sich in stetiger Aushandlung von Königsnähe, Reichsfreiheit und gemeindlicher Selbstmächtigkeit einerseits und Vereinnahmung durch weltliche wie kirchliche Herren und Reichsstädte andererseits. Die Schutzbedürftigkeit der Reichsdörfer führte schließlich zu verschiedenartigen Bindungen an Reichsstädte, die sich in Schutz- und Pflegerechten (Elsass), Bündnissen (Sulzbach mit Frankfurt), Schutzverträgen (Wetterau) und schrittweisen Verpfändungen (Schweinfurt) ausdrücken konnten. Die Kurpfalz sicherte sich beim Ausverkauf des Kronguts im 13. und 14. Jahrhundert viele der Dorfgemeinden. Fouquet verwies auf die heute noch aktive Erinnerung an die Reichsfreiheit in Sulzbach, ein Beispiel für eine intakte Selbstwahrnehmung als Reichsdorf.

SILVAN FREDDI (Solothurn) ordnete die zunehmende Schriftlichkeit Solothurns an der Wende von Mittelalter und Neuzeit vor dem Hintergrund der Erweiterung des Territoriums und eines aufkommenden Wissenstransfers innerhalb des Schreiberwesens ein. Das bereits seit 1331 nachweisbare Stadtschreiberamt zeigte seit dem Innovator der Solothurner Kanzlei, Hans von Stall, eine neue Form des Umgangs mit Schriftlichkeit. Die territoriale Erweiterung stieß eine Herrschaftsverdichtung und eine – die Rechtssicherheit verbessernde – dichtere Überlieferung der Ratsentscheidungen an, die sich in Vogtrechnungen (1455) und Kopienbüchern, Visitenbüchern und Kontraktenmanualen, Ratsprotokollen (1468), Rats- und Rechtbüchern ausdrückten. Solothurn wies in der Schriftlichkeit etwa ein halbes Jahrhundert Rückstand auf das benachbarte Bern auf. Freddi zeigte detailliert auf, dass nach Solothurns Beitritt in die Eidgenossenschaft 1481 eine Mobilität der Stadtschreiber einsetzte, die durch Empfehlungsschreiben und regelmäßigen Kontakt bei Städtetreffen zustande kam. Mit neuen Impulsen trat neues Schriftgut auf, darunter Jakob Haabs Mustermissivenbuch und seit 1505 eine neue Art des Ratsmanuals.

DOMINIQUE ADRIAN (Metz) beleuchtete die Funktion der Verfassungsurkunden von Reichsstädten u.a. am Beispiel Pfullendorf. Die Verschriftlichung der Verfassungen veränderte die Stellung der Stadtregierung. Die Zunftordnung Pfullendorfs brachte eine soziale Öffnung der Entscheidungsprozesse, indem seit 1383 per Mehrheitswahl sechs Zunftmeister in den Rat gewählt wurden. Es wurden Legitimität, Repräsentation und Vertrauen in die Institutionen geschaffen. Die Zünfte fungierten als Mittlerinstanz zwischen den Bürgern und der Stadtregierung, wobei die Zünfte große innere Autonomie erhielten und gleichzeitig einer Kontrolle unterworfen wurden. In diesen Vorgängen ahmten die kleinen die großen Reichsstädte nicht nach, sie standen in gemeinsamem Kontext. Diese Funktion kam den Zünften allerdings sowohl in kleinen als auch in größeren und großen Reichsstädten zu; Adrien betonte hier die ähnlichen Strukturen. Das Ziel der Verfassung war in Pfullendorf die Steigerung politischer Effizienz, die sich in einem Gleichgewicht der Kräfte ausdrückte und mit jährlichen Eiden garantiert werden sollte. Adrian arbeitete die Transparenz der öffentlichen Verschriftlichung als Kardinaltugend der Verfassungen heraus, die darüber hinaus Partizipation und Frieden sichern sollten.

HANNA NÜLLEN (Halle an der Saale) zeigte anhand der Wirtschaftsbuchführung und Rechtsschriftlichkeit Friedbergs und Gelnhausens, wie das Potential von Büchern von den Räten der jeweiligen Stadt zur Sicherung von Wirtschafts- und Rechtsinformationen genutzt wurde. Im 15. Jahrhundert wurden neue Rechnungsbände für verschiedene Bereiche festgelegt, die mit hohem Formalisierungsgrad die finanziellen Ressourcen der Stadt und deren Verwendung überwachten. Sie schufen Transparenz, hielten Steuerpflichtigkeit, -höhe und -eingänge fest und befähigten den Rat, die verzeichneten Steuern zu erheben. Die Rechtsbücher, darunter Gerichts- und Ratsprotokolle sowie Kopialbücher, sicherten eine nachhaltige Nutzbarkeit, die ein Verwaltungswollen zeigt. Das Insatzbuch Friedbergs wurde beispielsweise wohl in Folgekonflikten hervorgeholt, um auf alte Entscheide zu verweisen. Zudem dienten die Bücher als Gedächtnisstütze für formale Abläufe. Die Verfügungsgewalt über die Rechtsbücher hatte der Rat inne, sodass ihm auch die Deutungshoheit zukam. Es zeigte sich in den Büchern neben den reinen Informationen auch das Selbstverständnis des Rates, der Schriftwesen einforderte, um über Wissen zu verfügen.

Die politische Partizipation kleiner Reichsstädte und die dreigeteilte Entsendungspraxis von Gesandtschaften zu Reichsversammlungen stellte GABRIELE ANNAS (Frankfurt am Main) dar. Kleine Reichsstädte waren auf Reichsversammlungen selten mit eigenen Delegationen vertreten. Zu solchen seltenen Anlässen zählten städtespezifische Themen, über die beraten werden sollte oder die Anwesenheit des Reichsoberhaupts sowie die geographische Lage des Versammlungsorts im Verhältnis zur Lage der Stadt. Neben der „Beschickung“ konnten die geladenen Reichsstädte auch mit einem begründeten Verzicht oder einer Repräsentation durch große Reichsstädte antworten. Seit dem 15. Jahrhundert traten die Städte vermehrt in die Wahrnehmung des Reichsoberhaupts, das von den Reichsstädten maßgebliche Unterstützung bei militärischen Aufwendungen erhielt. Dabei stellten die kleinen Reichsstädte circa 50 Prozent der Truppen, die von der Gesamtheit der Reichsstädte zu stellen waren, obwohl sie traditionell ihre Politik eher in regionalen städtischen Landschaften oder überregionalen Städtetagen einbringen konnten. Auf Reichsversammlungen waren es die großen Reichsstädte, die auf den vorderen Bänken Platz nahmen, während die kleinen im Hintergrund blieben.

GUIDO BRAUN (Mülhausen/Mulhouse) zeigte die Sonderstellung der Reichsstadt Mulhouse auf, die sich mit dem Ziel der Eigenständigkeit zwischen Elsass und Eidgenossenschaft positionierte, wodurch sie im Westfälischen Frieden und dem Frieden von Rijswijk ihre Stellung behaupten konnte. Während des Dreißigjährigen Krieges erlangte Mulhouse aufgrund seiner Neutralität eine gewisse Prosperität, bedingt durch den Getreideverkauf an alle Kriegsparteien. Es bestand eine Nähe zu den Schweizer Kantonen, die sich aus der konfessionspolitischen Ausrichtung der Stadt zum Protestantismus im eher katholischen Oberelsass ergab. Braun hob jedoch hervor, dass Mulhouse trotz der eidgenössischen Nähe Gefahr lief, an Frankreich zu fallen oder in die habsburgischen Besitzungen in Vorderösterreich integriert zu werden. Dafür, dass Mulhouse weiterhin Reichsstadt blieb, sorgte der Bürgermeister Jakob Heinrich Petri seit 1643 mit Unterstützung aus Basel. Ausdruck des Fortbestehens der Stellung zwischen Elsass und Eidgenossenschaft waren die Formulierungen des Westfälischen Friedens, der die Stadt weder in der Dekapolis nannte, noch die Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft verneinte. Mulhouse blieb laut Petri eine „absonderliche Reichsstadt“.

Die Zusammenfassung von JULIA SCHMIDT-FUNKE (Leipzig) und die Schlussdiskussion standen unter der Leitfrage „Kleine Reichsstädte – was und wo sind sie?“ und stellte drei Interessensgebiete fest, die sich im Verlauf der Tagung herauskristallisiert hatten. Die Fragen, was genau „klein“ sei, und welche Strukturen sich in ebendiesen kleinen Reichsstädten zeigten, stießen rege Diskussionen an. Unter anderem wurde die Formulierung „Reichsstädte in zweiter Reihe“ vorgeschlagen. Die Interaktion im regionalen Kontext, mit dem Reich und mit den großen Reichsstädten stellte einen weiteren Aspekt dar, auf den Schmidt-Funke einging und den sie sowohl mit der Selbstwahrnehmung der kleinen Reichsstädte als auch mit deren Fremdwahrnehmung verknüpfte.

MATTHIAS KÄLBLE (Dresden) legte abschließend in Thamsbrück ein Augenmerk auf die Städtelandschaft des nördlichen Thüringens, die sich im 13. bis 14. Jahrhundert entwickelte. Thamsbrück wurde dabei als eine planmäßige Stadtgründung präsentiert. Die ständigen militärischen Auseinandersetzungen um das Dreieck Mühlhausen-Nordhausen-Weißensee im „Brückenland“ Thüringen führten zu einem raschen Ausbau der dortigen Städte, die in der unsicheren Landschaft einer stärkeren Befestigung bedurften. Die Kontrolle über die Städte war ein Kern der Auseinandersetzungen zwischen den Fürsten, deren Spannungen untereinander für eine Stärkung kommunaler Strukturen sorgte und Ansätze der kommunalen Eigenverwaltung seit der Mitte des 13. Jahrhunderts ermöglichte.

Die Strukturen einer kleinen Stadt verdeutlichten Christine Müller (Neustadt an der Orla) und Peter Bühner (Mühlhausen) am tagungsbeschließenden Exkursionsort Thamsbrück, dessen Ausdehnung nie die ursprünglichen Befestigungen von weniger als 15 ha überschritt. Die planmäßig angelegte Stadt war in der Nähe eines nicht mehr genau zu rekonstruierenden Unstrutübergangs errichtet worden, der eine verkehrsstrategische Bedeutung aufwies. Salza und das Kloster Homburg waren die Orte, mit denen Thamsbrück konkurrieren sollte.

Die Tagung „Kleine Reichsstädte“ hat sich dem Forschungsdesiderat der „Reichsstädte in zweiter Reihe“ angenähert, ohne abschließend festlegen zu können, was genau „klein“ am Ende ausmache. Der große Verdienst der Tagung liegt sicherlich darin, dass in ihrem Verlauf der Vorträge für die Forschung richtungsweisende Strukturen aufgezeigt wurden. Die Selbstwahrnehmung und Selbstdarstellung als Reichsstadt oder Reichsdorf nach außen trat anhand verschiedener Quellentypen hervor. Es zeigte sich zudem eine dezidierte Trennung in bürgerliche Ober- und Unterschichten. Die Schriftlichkeit entwickelte sich parallel in gleichartiger Gestaltung oder leicht verzögert in geringerer Ausdifferenzierung mit den großen Reichsstädten. Die Verbindungen in den ländlichen Raum und die (über-)regionalen städtelandschaftlichen Strukturen bestimmten wirtschaftliche und politische Spielräume sowie Aushandlungsprozesse. Die Erlangung der Reichsunmittelbarkeit oder kommunaler Verwaltungsstrukturen gelang dort, wo Große sich bekämpften. Die Tagung konnte demnach Untersuchungsaspekte festmachen, die als Fundamente der weiteren Reichsstadtforschung für kleine Reichsstädte dienen können.

Konferenzübersicht:

Olivier Richard (Straßburg) / Gabriel Zeilinger (Erlangen): Zur Einführung – Kleine Reichsstädte

Sektion I – Kleine Reichsstädte als Lebensraum

Michael Rothmann (Hannover): Die Reichsstadt Weinsberg zwischen Selbständigkeit und territorialer Abhängigkeit

Heidrun Ochs (Mainz): Kleine Reichsstädte am großen Fluss – Wirtschaften in Boppard und Oberwesel im Spätmittelalter

Elisabeth Gruber (Krems/Salzburg): Kleine Reichsstädte materiell – Vom Vetorecht der Dinge in Reiseberichten und Stadtansichten

Gregor Metzig (Schweinfurt) ‘Residenz des Rates’ – Architektur, Macht und Funktion des Schweinfurter Rathauses von 1572

Öffentliche Abendveranstaltung

Gerhard Fouquet (Kiel): Reichsdörfer – Die Unbekannten in der königlichen Verfasstheit des spätmittelalterlichen Reiches

Sektion II – Die Schriftlichkeit kleiner Reichsstädte

Silvan Freddi (Solothurn): Solothurn – Die Schriftüberlieferung einer kleinen Reichsstadt im Mittelalter

Dominique Adrian (Metz): Die Verfassungsurkunden der süddeutschen Reichsstädte (14. bis 15. Jh.)

Hanna Nüllen (Halle an der Saale): „Damit der Rat ein Wissen hat.“ – Die spätmittelalterlichen Stadtbücher von Friedberg und Gelnhausen als Instrumente administrativer Wissensproduktion

Sektion III – Die kleinen Reichsstädte in der Region und in der Reichspolitik

Gabriele Annas (Frankfurt am Main): Kleine Reichsstädte und die Reichsversammlungen des späten Mittelalters – Eine Spurensuche

Guido Braun (Mulhouse): Mülhausen/Mulhouse in der elsässischen Städtelandschaft um 1648 – Politische und ökonomische Herausforderungen zwischen Krieg und Frieden

Sektion IV – Zusammenfassung und Schlussdiskussion

Julia Schmidt-Funke (Leipzig): Kleine Reichsstädte – Eine Rückschau

Exkursion nach Thamsbrück

Mathias Kälble (Dresden): Welfen, Ludowinger, Wettiner und die Städte im nördlichen Thüringen

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